Trinkwasserschutz

Untersuchungspflicht auf Legionellen ist gesetzlich verankert!


Die geltende Trinkwasserverordnung regelt die Legionellenuntersuchung in Trinkwassererwärmungsanlagen der Trinkwasser-Installation. Ein Verstoß gegen diese Verordnung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und wird entsprechend geahndet.
 
Von der Untersuchungspflicht betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
  • in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgeben wird und
  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).

Wir sind akkreditierter Fachbetrieb für Probenahmen nach VDI 6023 und für die Prüfung von Trinkwasseranlagen zugelassen.
Sollten Sie unsicher sein, ob und in welchen Intervallen Ihre Trinkwasserinstallation geprüft werden muss, sprechen Sie uns an.

    Stammtext Trinkwasserverordnung und Legionellen (PDF-Download)

   Legionellen: Untersuchungspflicht der Trinkwasserinstallation (PDF-Download)

   Flyer Trinkwasserschutz ist Gesundheitsschutz (PDF-Download)