Sichere Gasleitungen

Regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben


Als Betreiber einer Gasheizungsanlage gehört diese ab der zentralen Haupt-Absperreinrichtung zu Ihrem Verantwortungsbereich, d.h. nach §823 BGB müssen Sie für die Verkehrssicherheit Sorge tragen, auch wenn die Anlage ganz oder teilweise an Dritte vermietet oder zur Nutzung überlassen wurde.
 

Zu Ihrer Sorgfaltspflicht gehören

  • jährliche Gashausschau (augenscheinliche Sichtkontrolle)
  • alle 12 Jahre Gebrauchsfähigkeitsprüfungen durch einen
    zugelassenen Fachbetrieb
  • Mängelbehebung nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb

So wie die Häuser älter werden, unterliegen auch die Gasleitungen einem natürlichen Verschleiß. Werden kleine Mängel rechtzeitig entdeckt, können diese beseitigt werden, bevor hohe Folgekosten entstehen. Regelmäßige, vom Fachbetrieb ausgestellte Prüfberichte, sichern Sie im Schadensfall vor Ansprüchen Dritter ab und gewährleisten den Schutz Ihrer Gebäudeversicherung.

Wir empfehlen, mit der regelmäßigen Heizungswartung eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen.

Die Erwin Rübsamen GmbH ist ein von der SVB zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (Konzessionsträger)!