Energieausweise:

Viele verlieren ihre Gültigkeit



  • Wer ist betroffen?
  • Wann müssen Sie handeln?
  • Wie ist der energetische Zustand Ihres Gebäudes?
  • Bedarfs- oder Verbraucherausweis?
 

Betroffen sind Besitzer von Wohnhäusern, die 1966 oder später erbaut worden sind und deren Energieausweise Anfang 2009 ausgestellt worden sind. Die Ausweise laufen ab, da sie nur 10 Jahre gültig sind. Bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab 1. Juli ab. Unser Heizungsbaumeister und zertifizierter, staatlich anerkannter Energieberater, Thomas Müller, erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und berät Sie hinsichtlich lohnender Modernisierungen. Bedarfs- oder Verbrauchsausweise?

Ein Verbrauchsausweis basiert auf den Verbraucherwerten der Bewohner der vergangenen drei Jahre, während ein Bedarfsausweis den wirklichen energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert.

Dazu analysiert der Energieberater den Zustand:
  • der Gebäudehülle
  • der Heizung/Lüftung
  • der Warmwasserbereitung
  • die Art des Energieträgers

Bei dieser Berechnung lassen sich Maßnahmen zur Sanierung erkennen, die den Zustand des Gebäudes verbessern und ihren Wert steigern können.

In bestimmen Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, sofern diese nicht energetisch saniert worden sind.